Rechtsanwalt Thomas Miller, Vaterstetten

Rechtsanwalt Thomas W. Miller, hat nach seinem Studium an der Universität Passau und einem Auslandsstudium an der Università degli studi in Pavia/Italien sein Referendariat in München absolviert. Er ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und hat nach dreijähriger Tätigkeit in einer anerkannten Wirtschafts- und Steuerkanzlei in München 1997 unsere Kanzlei in Stuttgart gegründet. Rechtsanwalt Thomas Miller ist vorwiegend tätig in den Rechtsgebieten:

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Vertragsgestaltung und Unternehmensnachfolge

Bau- und Immobilienrecht

Im Arbeitsrecht setzt sich Rechtsanwalt Thomas Miller besonders für Gerechtigkeit beim Lohn und die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern (Zeitarbeit) ein. Er unterstützt Sie gegen Lohn-Dumping oder ungerechtfertigte Kündigung. Rechtssichere, geprüfte Verträge helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern teure Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Außerdem ist Rechtsanwalt Thomas Miller Referent an einem der bedeutendsten deutschen Institute für Fortbildung von Betriebsräten und schult dort Betriebsräte in der Durchsetzung der Rechte der Belegschaft.
Rechtsanwalt Thomas Miller gestaltet mit Ihnen zusammen die notwendigen Verträge für Ihre familiäre und berufliche Zukunft. Der Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz birgt viel rechtliche Fallstricke und will ebenso gut bedacht sein, wie die Übergabe des Geschaffenen an einen Nachfolger. In der aktiven Phase ist die kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater ein wichtiger Baustein für den Erfolg.

Ein zusätzliches Engagement von Rechtsanwalt Thomas Miller gilt Italien und Mandanten, die ein rechtliches Anliegen in Bezug auf Italien haben. Wenn Sie als italienischer Staatsbürger anwaltliche Hilfe brauchen, sind Sie hier gerne willkommen und erhalten Rechtsberatung auch in italienischer Sprache  (assistenza legale in lingua italiana).
Unsere Kanzlei steht in enger Kooperation mit Kanzleien in Italien und Österreich, um Mandanten einen optimalen Service bieten zu können.

Arbeitsrecht

Individuelles Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Rechtsanwalt Thomas Miller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung bei allen Klagen vor den deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht (insbesondere bei Kündigungsschutzprozessen und Gehaltsklagen) und unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Anstellungs- oder Aufhebungsverträgen. Er berät Sie nach Bedarf zu einer ganzen Reihe arbeitsrechtlicher Themen (z. B. Abfindung, Abmahnung, Diskriminierung, Elternzeit, Fristen, Gehalts- und Urlaubansprüche, Kündigung, Mobbing, Teilzeit, Versetzung oder Zeugniskorrekturen), überprüft Ihren Anspruch auf Pflegezeit oder Teilzeitarbeit, erarbeitet auf Wunsch entsprechende Regelungen und setzt Ihre vertraglichen Rechte im Arbeitsverhältnis durch.

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Betriebsräten und  Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Rechtsanwalt Thomas Miller ist Referent eines bekannten Instituts für Betriebsratsschulungen. Er kennt die Sorgen und Nöte von Betriebsräten aus erster Hand. Herr Miller begleitet Sie bei Restrukturierungsprozessen, unterstützt Sie bei Betriebsänderungen/-übergängen sowie im Betriebsverfassungsrecht – wenn es sein muss, auch vor Gericht – und hilft Ihnen bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen. Er berät den Wahlvorstand bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen, vertritt Betriebsräte vor der Einigungsstelle und kann die Interessen von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat wahrnehmen (DrittelbG).

Außerdem:

Baurecht & Architektenrecht

Pfusch am Bau? Ordentlich gearbeitet aber kein Geld vom GU oder Bauherrn bekommen? Wir helfen!

Werkvertragsrecht

Gewerke, Kalkulation, Kostenvoranschlag, Leistungsbeschreibung, Werklieferungsvertrag, Werklohnforderung, Werkvertrag, Rücktritt, Abnahme, Handwerker.